Suchen
Kontakt Impressum Anfahrt Startseite

Navigation

Neue Suche Neue Suche
Zurück Zurück
Drucken Drucken

Gorlin-Goltz-Syndrom (Nachweis im PTCH1-Gen) im EDTA-Blut

Klinische Indikation

Das Gorlin-Goltz-Syndrom ist ein kutanes Syndrom (OMIM_Code: 109400), das mit multiplen Basaliomen im gesamten Integument, Kieferzysten und Skelettfehlbildungen (Skoliose, Spina bifida, Gabelrippen, Wirbelkörperverwachsungen) assoziiert ist. Die Erkrankung wird autosomal dominant vererbt und durch "loss of function" Mutationen im Tumorsuppressorgen PTCH1 (Chromosom 9) verursacht. PTCH1 (OMIM_Code: 601309) kodiert für ein transmembranäres Protein, welches u.a. die Proliferation (Wachstumsrate) der Zellen reguliert. Ein Defekt des PTCH1 führt zu einer ständigen Aktivierung des "hedgehog" Signalweges, wodurch für die Zellproliferation stimulierende Signale dominieren und es aufgrund einer "Entartung" zur vermehrten Entstehung von Basaliomen kommt. Charakteristische klinische Merkmale, die auf ein Gorlin-Goltz Syndrom hinweisen sind: Verkalkung der Falx cerebri, odontogene Kieferzyste, palmare/plantare Pits (grübchenförmige Einsenkungen), multiple Basalzellkarzinome: > 5 lebenslang oder 1 vor dem 30. Lebensjahr, positive Familienanamnese für Basallzellkarzinome. Die Inzidenz der Erkrankung ist ca. 1:60.000 und in ca. 70-80% ist eine vorhandene Mutation, die in der Familie übertragen wurde, verantwortlich. In den restlichen 20-30% sind Neumutationen des PTCH1-Gens beim Betroffenen nachweisbar.

Beurteilung

Nach einer DNA-Extraktion aus EDTA-Blut, werden die kodierenden Exone des PTCH1-Gens mittels PCR amplifiziert. Der Nachweis der Mutationen erfolgt durch Sequenzierung dieser Bereiche und den nachfolgenden Vergleich mit der Referenzsequenz. Exon-übergreifende Deletionen und Amplifikationen werden mittels MLPA-Analyse untersucht.

Normalbereiche

Konventionell (KE): .
Nachweis von Mutationen im PTCH1-Gen.

Sonstiges

Methode PCR
Präanalytik Originalverschlossenes seperates EDTA-Blut versenden. Eine unterschriebene Einwilligungserklärung des Patienten ist unbedingt erforderlich, da diese Untersuchung unter das Gendiagnostikgesetz fällt. Die Bestimmung erfolgt nicht, wenn keine Einwilligungserklärung vorliegt!
Aufbewahrung bei Raumtemperatur
Volumen 2 ml
Aufklärung vor genetischen Analysen gemäß §9 Gendiagnostikgesetz
Einwilligungserklärung zur Durchführung einer genetischen Analyse
Laborinformation 109: Gendiagnostikgesetz

Stand: 06.03.2015

 

Um diese Webseite für Sie optimal zu gestalten, verwenden wir Cookies. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung