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Sichelzellkrankheit im EDTA-Blut

Klinische Indikation

Die Sichelzellerkrankung gehört zu den erblichen Hämoglobinopathien, bei denen verschiedenste Genvarianten der Beta-Globin-Gene zu funktionell eingeschränkten Proteinen führen. Klinische Manifestationen sind u.a. rezidivierenden Gefäßverschlusskrisen, akute und chronische Organinsuffizienz, rezidivierende Infektionen und chronisch hämolytische Anämien. Verschiedene molekulare Ursachen bedingen unterschiedliche Formen wie die homozygote Sichelzellkrankheit (HbSS), die compound heterozygoten Formen Sichelzell-?-Thalassämien (HbSß+Thal, HbSß0Thal) und die HbSC-, HbSD-, HbSOArab-, HbSLepore-Erkrankung. Bei allen Formen ist der HbS-Spiegel am Ende des 1.Lebensjahres gleich oder höher als 50%. Der wichtigste genetisch bedingte prognostische Faktor ist der HbF-Spiegel. Patienten mit einem HbF < 10% haben ein höheres Risiko, einen ZNS-Infarkt zu haben, ein HbF> 20% schützt vor häufigen Schmerzkrisen. Die molekulargenetische Diagnostik erfolgt in drei Stufen; Stufe 1: Genvariante p.Glu7Val, Stufe 2: compound heterozygote Formen, Stufe 3: MLPA-Analyse zum Nachweis von Deletionen/Amplifikationen.

Beurteilung

Nach einer DNA-Extraktion aus EDTA-Blut werden mit Hilfe spezifischer Primer die kodierenden Exon und der Promoterbereich des HBB-Gens amplifiziert. Im Rahmen der Stufendiagnostik wird zuerst die häufigste Mutation p.Glu7Val (alte Nomenklatur: Glu6Val) im Exon 1 analysiert; anschließend folgen bei Notwendigkeit die Analyse der restlichen Exone, des Promoterbereiches und eine MLPA-Analyse.

Referenzbereiche / Entscheidungsgrenze

Konventionell (KE): .
Nachweis von Mutationen im HBB-Gen

Sonstiges

Zugehörigkeit Genetik
Methode PCR
Präanalytik

Originalverschlossenes seperates EDTA-Blut versenden. Eine unterschriebene Einwilligungserklärung des Patienten ist unbedingt erforderlich, da diese Untersuchung unter das Gendiagnostikgesetz fällt. Die Bestimmung erfolgt nicht, wenn keine Einwilligungserklärung vorliegt!

Aufbewahrung bei Raumtemperatur
Volumen 2 ml

siehe auch:

Aufklärung vor genetischen Analysen gemäß §9 Gendiagnostikgesetz
Einwilligungserklärung zur Durchführung einer genetischen Analyse
Laborinformation 109: Gendiagnostikgesetz

Stand: 13.06.2017

nicht akkreditiertes Verfahren

 

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