Die aktuellste Fassung der Richtlinie der Bundesärztekammer (RiliBÄK) zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen vom Juli 2011 schreibt vor:
spätestens ab dem 30.06.2013 sind die Anforderungen zur Durchführung von internen und externen Qualitätskontrollen zu erfüllen.

Nicht nur
für            - quantitative Messungen einer Konzentration (z.B. Glukose),
sondern auch für      - qualitative (positiv, negativ) Untersuchungen (z.B. Urinstreifen).

Diese Vorgabe gilt für ausgeführte Analysen sowohl im Labor als auch auf den Stationen oder in Ihrer Praxis.

1. Interne Qualitätskontrolle (IQK)

Bevor die Patientenproben analysiert werden, müssen in der Regel 2 Kontrollen (eine im normalen und eine im pathologischen Bereich) gemessen und das Ergebnis dokumentiert werden. Nur wenn beide Kontrollen in den vom Hersteller vorgegebenen Bereichen liegen, dürfen Patientenproben gemessen werden. Dabei sind die Zielbereiche der IQK des Herstellers zu beachten.

Zur Häufigkeit der Durchführung der IQK siehe RiliBÄK Teil B2, Tabelle B2-1: http://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=100072.

Gibt es keine Vorgaben aus der RiliBÄK-Tabelle, so ist die IQK entsprechend der medizinischen Notwendigkeit und der Untersuchungsfrequenz von Patientenproben durchzuführen. Hierfür ist eine interne Festlegung auf der Station bzw. in Ihrer Praxis nötig.


Ausnahme:

Wenn in angewandten Analysesystemen eine entsprechende Kontrolle integriert ist (häufig bei Drogentesten), muss keine zusätzliche interne Qualitätskontrolle durchgeführt werden.
Bitte vergewissern Sie sich in der Packungsbeilage des Herstellers, ob in dem von Ihnen verwendeten Test eine IQK integriert ist.


2. Externe Qualitätskontrolle (Ringversuche)

Die Teilnahme an den Ringversuchen ist für jede in der Tabelle B2-2 genannten Untersuchungen verpflichtend (z.B. Drogentest, Urinsediment usw.).
Ringversuche sind je nach Untersuchung 2- bis 4-mal im Jahr durchzuführen.
Informationen zur Bestellung der Ringversuche finden Sie unter:

www.dgkl-rfb.de oder www.instandev.de

Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung (Tel.: 0391-24468-203).

PDF-Download druckbare Version zum Download