In den Mutterschafts-Richtlinien, in der Erstfassung vom 10.12.1985, wurden serologische Untersuchungen und Maßnahmen während der Schwangerschaft u.a. auch die Erfassung der Röteln-Immunitätslage festgelegt. Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 19.5.2011 eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien beschlossen:
„Umsetzung der Schutzimpfungs-Richtlinie - Test auf Rötelnantikörper und Erfassung der Immunitätslage“

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

  1. Bei Nachweis einer dokumentierten, zweimaligen Rötelnimpfung ist die Kontrolle des Immunstatus entbehrlich. (RKI: Stand 21.08.2014).
    Serologische Kontrollen der Immunitätslage werden demnach nur für Schwangere gefordert, bei denen der Nachweis über zwei erfolgte Impfungen nicht vorliegt.
  2. Bisher wurde zur Erfassung der Röteln-Immunitätslage der Hämagglutinationshemmtest (HAH-Test) als alleinig zu verwendende Testmethode festgelegt. Diese Beschränkung wurde aufgehoben, da inzwischen weitere international erprobte und validierte Testmethoden zur Verfügung stehen: Mittlerweile ist es möglich, den Röteln-IgG-ELISA mit Angabe des Antikörpertiters in IU/ml durchzuführen.

    Die Interpretation der Immunitätslage wird unverändert vom Labor mitgeteilt und im Mutterpass dokumentiert. Die Röteln-IgG-Werte werden quantitativ angegeben (siehe Tabelle).

    Immunität wird angenommen bei:
    • einer IgG-Konzentration von >/= 15 IU/ml.


    Unser Labor wird die Interpretation zur Rötelnimmunität nach folgendem Schema anpassen:

    Röteln-IgG Immunität anzunehmen Anmerkungen
    < 15 IU/ml nein Kontrollen während der Schwangerschaft empfohlen
    >= 15 IU/ml ja Kontrolle nur nach Exposition oder bei Symptomen

 

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