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Morbus Pompe (GAA-Gen) im EDTA-Blut

Klinische Indikation

Morbus Pompe ist als Typ II der Glykogenspeicherkrankheiten (Inzidenz: 1:40.000 bis 1:150.000 Geburten) klassifiziert. Ursache der autosomal-vererbten Erkrankung sind Mutationen im GAA-Gen, welches für Alpha-1,4-Glucosidase (Saure Maltase) kodiert (OMIM-GP: 232200, -GG: 606800) ist. Die fehlende bzw. reduzierte Enzymaktivität führt zu einem verringerten Abbau des Glykogens, welches sich überwiegend in den Lysosomen der Muskelzellen ablagert und diese zerstört. Bezüglich der klinischen Manifestation werden drei Formen abhängig von Manifestationsalter und Restenzymaktivität (RA) unterschieden: die klassische infantile Verlaufsform (RA: <1%), die nichtklassische juvenile Form ebenfalls mit Beginn im Säuglingsalter aber milderem Verlauf (RA: 1-10%) sowie die "late-onset"-Formen mit Symptombeginn im späten Kindes-, Jugendlichen- oder Erwachsenenalter (RA: >40% ).
Bausteine der Diagnostik sind Familienanamnese, körperliche Untersuchung, bildgebende Verfahren und Laboruntersuchungen (z.B. Gesamt-Kreatinkinase, spezifische Enzymaktivität der Sauren Maltase). Ebenfalls erhöht aber unspezifischer, da sie auch bei Lebererkrankungen auffällig sind, sind ASAT, ALAT und LDH. Die Mutationsanalyse gilt als "Goldstandard" und sollte zur Diagnosesicherung durchgeführt werden. Derzeitig sind über 200 Mutationen beschrieben, welche auch Aussagen zur Prognose ermöglichen, da der klinische Verlauf stark mit der Art der Mutation korreliert.

Beurteilung

Nach einer DNA-Extraktion aus EDTA-Blut, werden die kodierenden Exone des GAA-Gens mittels PCR amplifiziert. Der Nachweis der Mutationen erfolgt durch Sequenzierung dieser Bereiche und den nachfolgenden Vergleich mit der Referenzsequenz (Stufe 1). Der Nachweis von Deletionen und Duplikationen des Gens erfolgt mittels MLPA-Technologie (Stufe 2).

Normalbereiche

Konventionell (KE): .
Nachweis von Mutationen im GAA-Gen

Sonstiges

Methode PCR
Synonyme Glykogenspeicherkrankheiten
Präanalytik

Originalverschlossenes seperates EDTA-Blut versenden. Eine unterschriebene Einwilligungserklärung des Patienten ist unbedingt erforderlich, da diese Untersuchung unter das Gendiagnostikgesetz fällt. Die Bestimmung erfolgt nicht, wenn keine Einwilligungserklärung vorliegt!

Aufbewahrung bei Raumtemperatur
Volumen 2-5 ml
Aufklärung vor genetischen Analysen gemäß §9 Gendiagnostikgesetz
Einwilligungserklärung zur Durchführung einer genetischen Analyse
Laborinformation 109: Gendiagnostikgesetz

Stand: 15.06.2017

nicht akkreditiertes Verfahren

 

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