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Hyperlipoproteinämie-Lp (a), familiäre im EDTA-Blut

Klinische Indikation

Lipoprotein(a) ist ein unabhängiger kardiovaskulärer Risikofaktor und spielt bei der Entstehung und dem Fortschreiten atherosklerotischer Gefäßkomplikationen eine kausale Rolle. Die Lp(a)-Hyperlipoproteinämie (HLP) in Verbindung mit einer Gefäßerkrankung, die sich trotz effektiver Behandlung aller weiteren kardiovaskulären Risikofaktoren progredient darstellt, wurde 2008 als Indikation zur Lipidapharese anerkannt. Bei 95,3% aller Patienten fand sich mindestens eine kleine Apo(a)-Isoform im Plasma, die mit erhöhtem kardiovaskulärem Risiko verknüpft ist. Die Häufigkeit der durch die beiden SNPs rs 3798220/ 10455875 markierten Hochrisiko-Allele von LPA ist erhöht und bei ca. 2/3 der Patienten mit kleinen Lp(a) Isoformen läßt sich mindestens eines der beiden Allele nachweisen.

Lp(a)-Plasmaspiegel ab 30 mg/dl sind mit einem steigenden kardiovaskulären Risiko verbunden und gelten als erhöht. Das LP(a)-vermittelte Risiko für Gefäßerkrankungen wird durch das Zusammenspiel mit weiteren Risikofaktoren verstärkt. Oberhalb der 90. Perzentile des Lp(a)`s bestand ein 3- bis 4-fach höheres Risiko für das Auftreten eines Myokardinfarktes. Männliche Personen mit hohem Lipoprotein(a) und weiteren kardiovaskulären Risikofaktoren wiesen ein 10-Jahres-Risiko von 35% auf. Die Plasmaspiegel von Lipoprotein(a) sind überwiegend genetisch determiniert und daher sehr stabil; die genetische Abklärung beider Hauptrisikoallele ist bei 2maligem Nachweis erhöhter Lp(a)-Werte sinnvoll.

Beurteilung

Nach der DNA-Extraktion aus EDTA-Blut,werden die genomischen Bereiche beider Genvarianten (rs3798220/ 10455875 ) mittels PCR und Sequenzierung analysiert.

Sonstiges

Zugehörigkeit GenetikHerz
Methode PCR
Kurzbezeichnung HLP
Präanalytik

Einwilligungserklärung (s.u.) des Patienten zur Durchführung einer genetischen Untersuchung ist unbedingt erforderlich, da diese Untersuchung unter das Gendiagnostikgesetz fällt.

Aufbewahrung Raumtemperatur (18-22°C)
Volumen 2 ml

siehe auch:

Aufklärung vor genetischen Analysen gemäß §9 Gendiagnostikgesetz
Einwilligungserklärung zur Durchführung einer genetischen Analyse
Laborinformation 109: Gendiagnostikgesetz

Stand: 01.03.2018

nicht akkreditiertes Verfahren

 

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