Qualität im Labor - RiliBÄK Teil B2 |
||
Die aktuellste Fassung der Richtlinie der Bundesärztekammer (RiliBÄK) zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen vom Juli 2011 schreibt vor: Diese Vorgabe gilt für ausgeführte Analysen sowohl im Labor als auch auf den Stationen oder in Ihrer Praxis. 1. Interne Qualitätskontrolle (IQK) Bevor die Patientenproben analysiert werden, müssen in der Regel 2 Kontrollen (eine im normalen und eine im pathologischen Bereich) gemessen und das Ergebnis dokumentiert werden. Nur wenn beide Kontrollen in den vom Hersteller vorgegebenen Bereichen liegen, dürfen Patientenproben gemessen werden. Dabei sind die Zielbereiche der IQK des Herstellers zu beachten. Zur Häufigkeit der Durchführung der IQK siehe RiliBÄK Teil B2, Tabelle B2-1: http://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=100072. Gibt es keine Vorgaben aus der RiliBÄK-Tabelle, so ist die IQK entsprechend der medizinischen Notwendigkeit und der Untersuchungsfrequenz von Patientenproben durchzuführen. Hierfür ist eine interne Festlegung auf der Station bzw. in Ihrer Praxis nötig.
Die Teilnahme an den Ringversuchen ist für jede in der Tabelle B2-2 genannten Untersuchungen verpflichtend (z.B. Drogentest, Urinsediment usw.). www.dgkl-rfb.de oder www.instandev.de Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung (Tel.: 0391-24468-203).
|
||
letzte Änderung: 7/5/2018 |
Laborinformation 132 |
|