Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Blutentnahmeröhrchen für die Glukose-Bestimmung (Fa. Sarstedt: gelb, Fa. BD: grau) einen Fluorid-Zusatz enthalten, der die Gerinnung verhindert und gleichzeitig den Glukoseabbau stoppt. Dieser Zusatz (Pulver) befindet sich an den Wänden der Röhrchen und ist optisch kaum zu erkennen. Diese Röhrchen erfordern ein gründliches Mischen nach der Blutabnahme (mind. 10-mal), da sich der Hemmstoff sonst nicht vollständig löst, der Glukoseabbau fortschreitet und falsch niedrige Glukose-Werte resultieren können.

Nach den aktuellsten Leitlinien der Deutschen Diabetes Gesellschaft (2011) sollte die Messung der Glukose bei Diagnosestellung sowohl bei Schwangeren als auch bei nicht Schwangeren im Venenblut erfolgen. Die Referenzbereiche gelten nur für venöses Plasma (nicht für Messungen aus Serum).
Die Glukosewerte im kapillären Blut (= kapillären Vollbluthämolysat) sind im Nüchternzustand denjenigen im venösen Plasma nahezu identisch. Postprandial können die Unterschiede jedoch 20-50% betragen. Eine Umrechnung von Glukosekonzentrationen aus Kapillarblut in venöse Plasmakonzentration ist unzuverlässig und wird nicht empfohlen. Aus diesem Grund sind die Referenzbereiche für den diagnostischen oralen Glukosetoleranztest für Kapillarblut überholt und nicht mehr gültig.
In der patientennahen Diagnostik (POCT) sowie zur Therapieüberwachung sind Messungen aus Kapillarblut weiterhin möglich.

Literatur:
Labor und Diagnose, L. Thomas, 8 Aufl., 2012
Gestationsdiabetes mellitus (GDM) – Diagnostik, Therapie u. Nachsorge, Praxisleitlinie der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), Diabetologie 2011; 6: S180-S190
Definition, Klassifikation und Diagnostik des Diabetes mellitus, Praxisempfehlungen der Deutschen Diabetes Gesellschaft, aktualisierte Version 2012, Diabetologie 2012; 7: S83-S87
www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de

 

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