Sehr geehrte Kollegen,

 am 01.01.2020 trat die Richtlinie des GBA für organisierte Krebsfrüherkennung (oKFE-RL) in Kraft. Damit ergeben sich Änderungen zur Krebsfrüherkennung vom Zervixkarzinom. Ab dem Alter von 35 Jahren haben alle Frauen Anspruch auf ein kombiniertes Primärscreening (Zytologieabstrich und HPV-Test).

 Sie können weiterhin die Ihnen bekannten Abstriche auf Objektträgern (Zytologieuntersuchung) in Ihre Pathologie schicken und parallel dazu die eSwab-Abstriche für HPV-Diagnostik zu uns ins Labor senden. Der von uns verwendete HPV-Test entspricht allen Vorgaben der oben genannten GBA-Richtlinie.

 Den eSwab-Abstrich für die HPV-Diagnostik können Sie weiterhin wie gewohnt mit dem Kombischein (Muster 10) täglich in unser Labor schicken. Im Befund (schriftlich und DFÜ) erhalten Sie alle 14 High-Risk-Genotypen (16, 18, 31, 33, 35, 39, 45, 51, 52, 56, 58, 59, 66, 68) als detailliertes Einzelergebnis ausgewiesen.

Bitte vermerken Sie auf dem Kombischein:

  • Primärscreening (präventiv), Abklärung oder kurative Anforderung
  • der Name Ihres Pathologen

 Die Objektträger (Zytologie) schicken sie wie gewohnt mit den betreffenden Begleitscheinen in die Pathologie.  

Das HPV-Ergebnis wird an Ihren Pathologen weitergeleitet. Das Ergebnis der Gesamtuntersuchung (Zytologie + HPV) mit der zusammenfassenden Empfehlung erhalten Sie dann vom Pathologen.

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