Indikation (Falldefinition RKI)

Untersuchungsindikation nach ärztlichem Ermessen
  • unter Berücksichtigung der RKI-Kriterien (u.a. akute respiratorische Symptomatik plus Kontakt zu bestätigtem COVID-19-Fall oder Aufenthalt in Risikogebieten bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn)
  • siehe auch www.rki.de

Diagnostik (PCR)

  • Nasopharynx-Abstrich/-Spülung/-Aspirat  - eSwab, trockener Tupfer
  • Oropharynx-Abstrich - eSwab, trockener Tupfer
  • Bronchoalveoläre Lavage - steriles Röhrchen
  • Sputum - steriles Röhrchen
  • Trachealsekret - steriles Röhrchen

- Gleichzeitige Untersuchung auf typische/atypische Atemwegserreger (Grippe-Saison) zusätzlich dringend empfohlen!
- Material seperat verpacken (Klarsichthülle) und kennzeichnen!
- Kennzeichnung des Laborüberweisungsscheins (Muster 10) mit EBM-Ziffer/GOP 88240 und Ausnahmekennziffer 32006!

Hygiene

Standard-Hygienemaßnahmen bei Auftreten von akuten respiratorischen Erkrankungen beachten!
Bei begründetem Verdacht auf nCoV erweiterte Hygienemaßnahmen ergreifen (in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt: Schutzkittel, Handschuhe, FFP-2-Maske, ggf. Schutzbrille, Isolierung)!


Abrechnung

  • Leistung der gesetzlichen Krankenkasse (EBM-Ziffer/GOP 32816)
  • Entscheidung zur Untersuchung nach o.g. Indikationen obliegt dem Arzt

Meldung

Arztmeldepflicht (Verdacht, Erkrankung, Tod) namentlich an das zuständige Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden

Rücksprache

vorab mit dem Medizinischen Labor Prof. Schenk/Dr. Ansorge und Kollegen (0391/24468-100)

weitere Informationen

https://www.rki.de
https://www.kbv.de

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