SARS-CoV-2 Antikörpertest |
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Indikation:
Zur klaren Aussage ist die Untersuchung beider Antikörper nötig. Bei Verdacht auf eine akute Infektion sollte weiterhin der Direktnachweis des Virus mittels PCR erfolgen. Abnahmezeitpunkt/ Material:
frühestens 10 Tage (optimal 3 Wochen) nach Symptombeginn Abrechnung:
EBM: Bisher existiert im EBM keine spezifische Abrechnungsziffer. Bei medizinischer Indikation setzen wir die Labor GOP 32641(2x) ein. Zur Durchführung bei medizinischer Indikation ist die Angabe der EBM-Ziffer/GOP 88240 und die Ausnahmekennziffer 32006 sowohl auf dem Laborüberweisungsschein (Muster 10) als auch in der Arztpraxis-EDV notwendig. Als medizinisch indiziert gilt eine Anforderung in folgenden Fällen:
IGeL: GOÄ-Ziffer 4363, Faktor 1,0 Privatleistung: GOÄ-Ziffer 4363, Faktor 1,15 IgA: 34,19 € Meldepflicht:
Sowohl der direkte, als auch der indirekte Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion muss dem Gesundheitsamt namentlich gemeldet werden, sofern dieser auf eine akute Infektion hinweist. Eine abgelaufene Infektion wird nicht gemeldet. Bei hoher Nachfrage kann es aufgrund von Lieferengpässen der Testkits zu einer Verzögerung der Testung kommen.
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letzte Änderung: 6/5/2020 |
Laborinformation 174 |
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