Ab dem 1. Oktober ist laut KBV eine überarbeitete Version der Laboranforderungs
Formulare zu verwenden. Das Wichtigste zur Umstellung kurz zusammengefasst:
- Unsere Labor-Kombi-Scheine sind im Druck. Die neuen Kombi-Scheine für Laboranforderungen werden zeitnah an Sie ausgeliefert.
- Ein Software-Update Ihres Praxisverwaltungsprogramms bzw. Arztinformationssystems für den Blankoformulardruck ist notwendig. Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrem Systemhaus.
- Die Änderung werden ebenfalls im „Order Entry –Anforderungs-System“ ab dem 1. Oktober zur Verfügung stehen.
Des Weiteren haben Sie von der KV neue Formulare in A5 Größe erhalten. Bitte folgendes beachten:
- Muster 10C: nur für SARS-CoV-2 Aufträge. Bitte weiterhin bei Ihrer zuständigen KV bestellen.
- Muster 10A: werden bei uns im Labor nicht verwendet. Diese Untersuchungen können alle auf dem Labor-Kombi-Schein angefordert werden.
- Muster 10: allgemeine Laboraufträge. Bitte nur im Ausnahmefall verwenden, da es die Ankreuzmöglichkeit wie sie auf unseren Labor-Kombi-Scheinen zur Verfügung steht, nicht gibt. Eine automatisierte Abarbeitung der Aufträge ist nur über unsere Labor-Kombi-Scheine möglich.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner im Außendienst.