Darmkrebs-Laboraufträge im Rahmen der organisierten Früherkennung (oKFE) |
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Im Rahmen der Richtlinie zur organisierten Krebsfrüherkennung von Darmkrebs (oKFE-RL) muss ab dem 1. Oktober 2020 die Erbringung und das Messergebnis von uns zeitnah an das statistische Meldeamt gemeldet werden (KV-Vorgabe). Um eine korrekte Erfassung der iFOBT-Stuhlteste (Auftrag: occultes Blut im Stuhl) durchführen zu können, bitten wir Sie
für jedes iFOBT Stuhl Röhrchen
bei weiteren Testanforderungen (z.B. Blutbild, Schilddrüse usw.) bitte einen zweiten Auftrag mit separater Barcodenummer erstellen Der Grund für die genaue Zuordnung ist, dass ein Auftrag nur noch als kurativ oder präventiv gemeldet werden kann. Mischaufträge sind nicht mehr möglich.
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letzte Änderung: 2/4/2021 |
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