Derzeit bieten wir folgende Corona-Antikörperteste an:

1. Neuer quantitativer Antikörper-Test (Anti-SARS-CoV-2-QuantiVac®, Firma Euroimmun)
Nach erfolgter Standardsierung des in vitro verwendeten S1-Antigens des neuartigen SARS- Corona-Virus-2 stellen wir demnächst unseren IgG-Antikörpertest auf den internationalen WHO Standard (NIBSC Code 20/136) um. Mit diesem Schritt ändern sich sowohl die absoluten Zahlenwerte als auch die  Einheiten der Antikörperergebnisse.

Antikörpertest Name Antigen Ergebnis Einheit Interpretation
alt Anti-SARS-CoV-2® S1-Domäne
des Spike-Proteins
Semiquantitativ Ratio <0,8: negativ
0,8-1,1: grenzwertig
>/=1,1: positiv
neu Anti-SARS-CoV-2-QuantiVac® S1-Domäne
des Spike-Proteins,
WHO Standard
quantitativ BAU/ml
(Binding Antibody
Units/ml)
<25,6: negativ
25,6-35,2: grenzwertig
>/=35,2: positiv

Indikation

Bei Patienten mit typischer Symptomatik und Verdachtsfälle mit negativer PCR (SARS-CoV-2-IgG Antikörper Kassenleistung)
  • 2 Proben im Abstand von 1-2 Wochen, erste Blutentnahme frühestens 7-10 Tage nach Symptombeginn
  • Bei milden Verläufen kann die Antikörperbildung länger dauern (4 bis 6 Wochen).
  • Die Bestimmung der IgA-Antikörper zur Eingrenzung des Infektionszeitraumes ist wegen längerer Persistenz nicht geeignet. (IgA= keine Kassenleistung).

Ausschluss einer unerkannt abgelaufenen Infektion vor einer Impfung (keine Kassenleistung)

  • Die STIKO sieht derzeit keine Notwendigkeit, vor Verabreichung einer COVID-19-Impfung das Vorliegen einer akuten asymptomatischen oder unerkannt durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion auszuschließen. Bei Personen mit durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion kann es allerdings nach Impfung zu vorübergehenden verstärkten systemischen Reaktionen kommen. (Epid. Bulletin 19/2021)

Überprüfung der Serokonversion nach einer Impfung (keine Kassenleistung)

  • Es existieren bisher keine verbindlichen Grenzwerte, ab denen das Vorhandensein bzw. die Dauer eines Impfschutzes ausgewiesen werden kann.
  • Die Immunantwort ist bei unterschiedlichen Patientengruppen unterschiedlich stark ausgeprägt.
  • Die Antikörper-Spiegel verändern sich im Verlauf mit unterschiedlicher Dynamik.
  • Eine niedrige Antikörperhöhe geht nicht zwangsläufig mit einer verminderten Immunität einher, da der Test die zelluläre Immunantwort nicht erfasst. Zur Überprüfung der T-Zell-Immunantwort steht der Lymphozytentransformationstest (LTT) zur Verfügung.
  • Die STIKO empfiehlt eine Kontrolle der Impfantwort derzeit (noch) nicht. Ob ein Antikörper-Nachweis künftig als Immunitätsnachweis dienen wird, ist zurzeit noch offen.

Abrechnung

Nach der aktuell gültigen KBV-Bestimmung ist die Bestimmung der IgG-Antikörper nur im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Symptomatik abrechenbar. Der Nachweis einer evtl. Immunität bei asymptomatischen PatientInnen, bzw. vor oder nach einer Impfung ist keine Kassenleistung.

Meldepflicht

Positive Antikörper ohne weitere klinische Angaben sind nach dem Infektionschutzgesetz meldepflichtig.



2. Neutralisationstest (SARS-CoV-2-NeutraLISA®

Prinzip

  • Neutralisierende Antikörper inhibieren die Bindung der Rezeptorbindedomäne (RBD) vom viralem SARS-CoV-2- S1 an ACE2-Rezeptoren humaner Zellen und verhindern somit die Aufnahme des Virus in die Wirtszelle.
  • Die Ergebnisse werden in prozentualer Inhibition (%IH) angegeben.
  • Die blockierende Wirkung der Antikörper steigt im Verlauf an, als Zeichen der spezifischen Reifung des Immunsystems nach längerem Antigenkontakt.

Indikation

  • Nachweis der Neutralisationskapazität der gebildeten Antikörper nach einer Infektion oder nach Impfung
  • Bestimmung erst nach positiven Nachweis von S1-IgG-Antikörpern sinnvoll
  • Inzwischen gestatten mehrere EU-Länder (Kroatien, Italien, Polen, Östereich) Genesenen bei Vorlage eines Nachweises über neutralisierende Antikörper eine Einreise zu touristischen Zwecken.

Abrechnung

  • keine Kassenleistung


3. SARS-CoV-2-Bestätigungstest (SARS-CoV-2 ViraChip®, Firma Viramed Biotech AG

Prinzip

  • Nachweis von IgA und /oder IgG-Antikörpern gegen die SARS-CoV-2 spezifischen Antigene: S1, RBD, S2 und Nukleokapsid (NK)
  • Zusätzlich werden Antikörper gegen die endemischen Coronaviren HCoV-229E, -NL63, -OC43 und HKU1 erfasst

Indikation

  • Nachweis einer abgelaufenen Infektion (positive Antikörper gegen Nukleokapsid-Antigen)
  • negative IgG-S1-Antikörper nach Impfung (ist beginnende Antikörperbildung in der IgA-Klasse nachweisbar?)
bei unklaren Konstellationen:
  • negative oder grenzwertige S1-Antikörper bei weiterbestehendem klinischen Verdacht
  • respiratorische Symptomatik bei nachweisbaren S1-Antikörpern nach Impfung
  • Ursachenklärung von starken Nebenwirkungen einer Corona-Impfung (unerkannt abgelaufene Infektion vor der Impfung?)

Abrechnung

  • keine Kassenleistung




PDF-Download druckbare Version zum Download