Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat in seinem Beschluss vom 03.06.2021 Indikationen zur serologischen Testung vor und nach Schutzimpfungen dargelegt.

„Routinemäßige“ Antikörperbestimmungen vor oder nach Standardimpfungen sind nach Einschätzung der STIKO nicht angebracht. Eine serologische Kontrolle des Impferfolgs soll bei Patienten mit Immundefizienz bzw. Immunsuppression  grundsätzlich immer erfolgen, soweit eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Bei speziellen Indikationen sind serologische Kontrollen sinnvoll und zu empfehlen

(s. Tabelle 1).

Impfung gegen

Testung vor Impfung

Serologische Kontrolle des Impferfolgs

 

 

Hepatitis A

 

kann erfolgen* bei Patienten, die:

·  länger in Endemiegebieten gelebt haben,

·  in Familie aus Endemiegebieten aufgewachsen sind

·  vor 1950 geboren wurden

 

 

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Hepatitis B

(ca. 4- 8 Wochen nach der 3. Impfstoffdosis,

Ziel: Anti-HBs > 100 IE/l)

 

kann erfolgen*:

·  wenn ein hohes anamnestisches Expositionsrisiko besteht

 

 

soll bei allen Personen folgender Gruppen erfolgen:

·  bei Indikationsimpfung (Dialyse, Hep.C.-positive Patienten, HIV, i.v. Drogenkonsumierende, erhöhtes Expositionsrisiko zu HBs-Ag-Trägern in der Familie, Strafgefangene, Psychiatrische Patienten)

·  bei beruflicher Indikation einschl. Praktikanten, Auszubildenden, Studierender, ehrenamtlich Tätige in medizinischen Einrichtungen, Reinigungspersonal, Polizisten, Personal in Asylbewerberheimen oder Menschen mit Behinderung)

 

 

Herpes Zoster

(Standardimpfung ab 60 Jahren)

 

soll erfolgen** bei Patienten:

·  vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation 

 

 

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Varizellen

(Standardimpfung ab 11 Monaten)

 

kann erfolgen*:

·  (A) bei Frauen mit Kinderwunsch und unklarer Varizellenanamnese

soll erfolgen** bei Patienten:

·  (B) vor immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation mit unklarer Varizellenanamnese.

·  mit schwerer Neurodermitis

·  bei empfänglichen Personen mit engem Kontakt zu (A) und (B)

 

 

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