Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
bitte beachten Sie folgende Änderungen bezüglich des Hepatitis-Screenings, die seit Jahresanfang gelten:
- Das Hepatitis B- und C- Screening wurde am 01. Oktober 2021 eingeführt. Jeder gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren, hat einmal im Leben einen Anspruch auf das Hepatitis-Screening.
- Dieses Screening soll im Rahmen des Check-ups erfolgen. Für die Beratung und Veranlassung der Screenings können Sie die GOP 01734 abrechnen.
- Personen, die ihren turnusmäßigen Check-up vor der Einführung im Jahr 2021 hatten, konnten dieses Hepatitis-Screening bis zum 31.12.2023 (GOP 01744) nachholen. Diese Übergangsregelung ist am 31.12.2023 abgelaufen.
- Seit dem 01.01.2024 ist das einmalige Hepatitis-Screening NUR im Rahmen des nächsten Check-ups möglich. Wurde das Hepatitis-Screening bereits einmal durchgeführt, kann es für diesen Patienten nicht mehr, auch nicht bei einem anderen behandelnden Arzt, abgerechnet werden.
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01.10.2021 bis 31.12.2023 |
ab 01.01.2024 |
Check-up ab 35 Jahren alle 3 Jahre
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ja 01732 (326 Punkte/32,27€)
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ja 01732 (326 Punkte/32,27€) |
Einmaliges Hepatitis- Screening ab 35 Jahren |
Zusammen mit Check-up |
ja plus 01734 (41 Punkte/4,56) |
ja plus 01734 (41 Punkte/4,56) |
Nachholung |
ja plus 01744 (41 Punkte/4,56) |
nicht mehr möglich |
Anforderung
- per Ü-Schein: indiv. Check-up Profil ankreuzen + „Hep. Screening“ draufschreiben
- per Order Entry: 2 Möglichkeiten
- unter der Lupe "Check" eingeben - "HBSV" (Hbs-Antigen-Vorsorge) und "HCVV" (Hepatitis C-Gesamt-AK-Vorsorge) auswählen
- unter der Lupe direkt "HBSV" und "HCVV" suchen und auswählen
Mit kollegialen Grüßen Ihr Spezialist für Labormedizin