Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

bitte beachten Sie folgende Änderungen bezüglich des Hepatitis-Screenings, die seit Jahresanfang gelten:

  • Das Hepatitis B- und C- Screening wurde am 01. Oktober 2021 eingeführt. Jeder gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren, hat einmal im Leben einen Anspruch auf das Hepatitis-Screening.
  • Dieses Screening soll im Rahmen des Check-ups erfolgen. Für die Beratung und Veranlassung der Screenings können Sie die GOP 01734 abrechnen.
  • Personen, die ihren turnusmäßigen Check-up vor der Einführung im Jahr 2021 hatten, konnten dieses Hepatitis-Screening bis zum 31.12.2023 (GOP 01744) nachholen. Diese Übergangsregelung ist am 31.12.2023 abgelaufen.
  • Seit dem 01.01.2024 ist das einmalige Hepatitis-Screening NUR im Rahmen des nächsten Check-ups möglich. Wurde das Hepatitis-Screening bereits einmal durchgeführt, kann es für diesen Patienten nicht mehr, auch nicht bei einem anderen behandelnden Arzt, abgerechnet werden.



01.10.2021 bis 
31.12.2023
ab 01.01.2024
Check-up
ab 35 Jahren alle 3 Jahre
 ja
01732
(326 Punkte/32,27€)
 ja
01732
(326 Punkte/32,27€)
Einmaliges
Hepatitis-
Screening ab
35 Jahren
 Zusammen mit Check-up ja
plus 01734
(41 Punkte/4,56)
 ja
plus 01734
(41 Punkte/4,56)
 Nachholung  ja
plus 01744
(41 Punkte/4,56)
 nicht mehr möglich

Anforderung

  • per Ü-Schein: indiv. Check-up Profil ankreuzen + „Hep. Screening“ draufschreiben
  • per Order Entry: 2 Möglichkeiten
  1.  unter der Lupe "Check" eingeben - "HBSV" (Hbs-Antigen-Vorsorge) und "HCVV" (Hepatitis C-Gesamt-AK-Vorsorge) auswählen
  2. unter der Lupe direkt "HBSV" und "HCVV" suchen und auswählen


Mit kollegialen Grüßen Ihr Spezialist für Labormedizin


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