In den Mutterschafts-Richtlinien, in der Erstfassung vom 10.12.1985, wurden serologische Untersuchungen und Maßnahmen während der Schwangerschaft u.a. auch die Erfassung der Röteln-Immunitätslage festgelegt. Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 19.5.2011 eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien beschlossen:
„Umsetzung der Schutzimpfungs-Richtlinie - Test auf Rötelnantikörper und Erfassung der Immunitätslage“
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- Bei Nachweis einer dokumentierten, zweimaligen Rötelnimpfung ist die Kontrolle des Immunstatus entbehrlich. (RKI: Stand 21.08.2014).
Serologische Kontrollen der Immunitätslage werden demnach nur für Schwangere gefordert, bei denen der Nachweis über zwei erfolgte Impfungen nicht vorliegt.
- Bisher wurde zur Erfassung der Röteln-Immunitätslage der Hämagglutinationshemmtest (HAH-Test) als alleinig zu verwendende Testmethode festgelegt. Diese Beschränkung wurde aufgehoben, da inzwischen weitere international erprobte und validierte Testmethoden zur Verfügung stehen: Mittlerweile ist es möglich, den Röteln-IgG-ELISA mit Angabe des Antikörpertiters in IU/ml durchzuführen.
Die Interpretation der Immunitätslage wird unverändert vom Labor mitgeteilt und im Mutterpass dokumentiert. Die Röteln-IgG-Werte werden quantitativ angegeben (siehe Tabelle).
Immunität wird angenommen bei:
- einer IgG-Konzentration von >/= 15 IU/ml.
Unser Labor wird die Interpretation zur Rötelnimmunität nach folgendem Schema anpassen:
Röteln-IgG |
Immunität anzunehmen |
Anmerkungen |
< 15 IU/ml |
nein |
Kontrollen während der Schwangerschaft empfohlen |
|
|
>= 15 IU/ml |
ja |
Kontrolle nur nach Exposition oder bei Symptomen |
|
|